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   VG Neustadt, 07.07.2015 - 5 L 473/15.NW   

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https://dejure.org/2015,23632
VG Neustadt, 07.07.2015 - 5 L 473/15.NW (https://dejure.org/2015,23632)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.07.2015 - 5 L 473/15.NW (https://dejure.org/2015,23632)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 5 L 473/15.NW (https://dejure.org/2015,23632)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 15.03.2016 - M 26 K 15.2682

    Rechtmäßige Zwangsvollstreckung aus Rundfunkbeitragsbescheiden

    Er verwies auf Entscheidungen des Landgerichts Tübingen, u. a. vom 8. Januar 2015 (Az. 5 T 296/14), und des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. Juli 2015 (Az. 5 L 473/15.NW).

    Der vom Kläger außerdem erwähnte Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (B.v. 7.7.2015 - 5 L 473/15.NW - juris) betrifft einen für dieses Verfahren nicht aussagekräftigen Fall, denn der dortige Antragsteller wendet sich gegen die Art und Weise bzw. die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch eine im Wege der Vollstreckungshilfe einbezogene Stadt als Vollstreckungsbehörde.

  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Einfluss eines Zustellungsmangels auf die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts; Sinn

    Zwar war die Antragsgegnerin grundsätzlich berechtigt, eine Anordnung zur Abgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 25 a LVwVG zu treffen, denn - ebenso wie in § 802 c Abs. 1 ZPO (vgl. Wagner, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 802 c Rn. 2) -, wird kein vorausgehender Vollstreckungsversuch verlangt (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 07. Juli 2015 - 5 L 473/15.NW -, juris; Beckmann/Gast/Stollenwerk, PdK Rheinland-Pfalz, LVwVG, Stand April 2013, Erl. zu § 25 a Abs. 1).
  • VG Neustadt, 25.08.2017 - 5 L 921/17

    Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft; Bestimmung der Forderung durch

    Voraussetzung ist gemäß § 25 a Abs. 1 Satz 1 LVwVG jedoch, dass der Schuldner zuvor unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlung der Forderung binnen zwei Wochen aufgefordert wurde und dem nicht nachgekommen ist (s. dazu auch VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Juli 2015 - 5 L 473/15.NW).

    Zur Schaffung einer Vollstreckungsgrundlage und damit für die zwangsweise Durchsetzung rückständiger Beiträge bedarf es schon nach den rundfunkbeitragsrechtlichen Vorschriften aufgrund von § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV der Festsetzung durch einen Bescheid (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Juli 2015 - 5 L 473/15.NW - vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2009 - 2 S 1015/08 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 1 L 677/15.KS -, juris).

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